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민주법학

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주제어 : 공소시효, 과거청산, 반인권적 국가범죄, 소급효금지원칙


Ausschluß von Verjährung und Rückwirkung bei Staatsunrecht gegen Menschenrechten


Lee, Ho-Joong

Professor, Hankuk University of Foreign Studies



Hier diskutiere Ich die Problematik der Verjährung bei den Taten, die in alten diktatorischen Regierungen aus politischen Gründen verborgen und nicht verfolgt wurden. In der koreanischen Diskussion gewinnt die Auffassung an Boden, dass die Verjährung die doppelte Charakter(also materiell und prozessual) hat und nur insoweit dem Rückwirkungsverbot zu unterstellen ist, als ihr Strafwürdigkeitserwägungen zugrunde liegen. Dabei neuerdings schlägt sich die Auffassung vor, dass die staatlichen Verbrechen, noch wenn der Strafanspruch bereits verjäht waren, nach Neuregelung von Ausschluß von Verjährung rückwirkend zu verfolgen sind, da in solchen Fällen die in Erwägung ziehende Verfolgungsinteresse viel mehr als die Vertrauenschutzgehalt von Tätern sein soll.

Meine Kritik : Diese Erwägungsthese zwischen dem subjektiven Vertrauenschutz und öffentlichen Verfolgungsinteresse ist sehr problematisch. Sie degradiert den rechtstaatliche Sinn des Rückwirkungsverbots, der in der objektiven Begrenzung der Strafgewalt liegt. Bei Rückwirkungsverbot geht es nur um die Sicherheit vor unerwarteter Strafbarkeitsverschärfung. Und Die Erwägungsthese hat die Risiko, die Erstreckung der Strafgewalt bei mancher Kriminalität, wie etwa bei Sexualkriminalität, zu billigen. So schläge Ich den Lösungsweg vor, dass die verfassungsgarantie von Rückwirkungsverbot den Trägern des Staates, die die Staatsgewalten willkürlich gegen die Menschendrecht der Bürger geübt haben, nie geben kann. Dieser Weg bedient die Vergangenheitsbewältigung ohne den rechtstaatliche Sinn des Rückwirkungsverbots zu verwirren.



Key words : Vergangenheitsbewältigung, Verjährung, Rückwirkungsverbot, Staatskriminalität gegen Menschenrechten



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